Medizinproduktegesetz

Das Medizinproduktegesetz (MPG) legt die technischen und medizinischen Anforderungen an Medizinprodukte sowie die entsprechenden Betreiber und Anwendervorschriften fest.

Als Grundlage werden die Medizinprodukte entsprechend ihrem Gefährdungspotenzial nach den Regeln des Anhang IX der europäischen Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG in die Klassen I, IIa. IIb und III eingestuft. Das Gefährdungspotenzial bezieht sich dabei auf die Verletzbarkeit des menschlichen Körpers und die potenziellen Risiken, die bei der Herstellung und Anwendung der Produkte entstehen.

Nähere Informationen finden Sie direkt im MPG, auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz: www.gesetze-im-interet.de/mpg.

Matratzen, Lagerungshilfen und Schutzbezüge, die in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden, sind nach Auffassung des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Medizinprodukte der Klasse I (1).