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Liefer- und Zahlungsbedingungen
für den Klinik- und Heimbereich (Stand: Jun-2010)
Bitte beachten Sie:
Gelegentlich können sich Änderungen unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen ergeben. Wenn Sie über solche Änderungen automatisch per Email, Fax oder Post informiert werden möchten, registrieren Sie sich bitte.
Auftrag
Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen als für ihn verbindlich an. Er verzichtet auf die Geltung eventuell eigener Einkaufsbedingungen, die auch nicht durch unser Schweigen oder unsere Lieferung Geltung erlangen. Unsere Angebote, Preise und Zusagen sind freibleibend, falls wir sie nicht schriftlich bestätigt haben.
Preise
Die für die Produkte im Klinik- und Heimbereich genannten Preise sind Netto-Warenwerte ohne Umsatzsteuer. Die Rechnungsbeträge erhöhen sich um die jeweils gültige Umsatzsteuer. Vereinbarte Preise kommen bei Abnahme der jeweiligen Menge in einer Lieferung an einen Empfänger zur Anwendung.
Lieferung und Versand
Aufträge führen wir frachtfrei an die Anschrift des Empfängers aus. Verpackungskosten werden bei Abnahme geschlossener Verpackungseinheiten nicht berechnet. Die Ware reist auf Gefahr des Käufers. Sie geht auf ihn über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Die Wahl des Versandweges und des Auslieferungslagers bleibt uns überlassen. Gegen Berechnung der Mehrkosten wird auf Wunsch Expressversand vorgenommen.
Beanstandung und Haftung
Reklamationen sind spätestens 10 Tage nach Wareneingang vorzubringen, danach gilt die Lieferung als ordnungsgemäß ausgeführt. Berechtigte Mängelrügen können nur im Rahmen der Herabsetzung des Kaufpreises oder der Lieferung mangelfreier Ware gegen Rückgabe der gelieferten Ware geltend gemacht werden. Ein Recht zu einer Zahlungsverzögerung oder Aufrechnung ergibt sich daraus nicht.
Muster, die vor einem Kauf zur Verfügung gestellt werden, gelten lediglich als Typenmuster. Eine hierüber hinausgehende Haftung für unmittelbaren oder mittelbaren Schaden besteht nicht. Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Da Haltbarkeit und Lebensdauer eines Schaumstoffes stark von dessen Raumgewicht abhängen, variieren unsere Garantiezeiten entsprechend: Für alle WULFF-Schaumstoffkerne für den Klinik- und Heimbereich mit einem Raumgewicht ab 50 kg/m3 gewähren wir 4 Jahre Garantie. Bei niedrigerem Raumgewicht verringert sich die Garantiezeit proportional. Die Garantie umfasst dabei alle physikalischen Defekte oder Materialänderungen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sichtbare, mehr als 2 cm hohe Eindrücke im Schaum hinterlassen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Folgen unsachgemäßen Gebrauchs, auf normale Änderungen der Härte des Schaumstoffs oder auf Eigenschaften, die keinen Einfluss auf die druckentlastende Beschaffenheit haben. Sie erstreckt sich auch nicht auf Schäden am Schaumstoff, die durch Aufbereitungsfehler, defekte Schutzbezüge, mangelndes Lüften oder übermäßige Beanspruchung mit Körperausscheidungen wie Urin und Schweiß entstehen.
Für unsere PERLASTIC® Schutzbezüge gewähren wir bei bestimmungsgemäßem Gebrauch 2 Jahre Garantie. Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Folgen unsachgemäßen Gebrauchs, zum Beispiel Schimmelpilzbildung durch mangelndes Lüften oder durch Einsatz von Betten ohne Unterlüftung, und auf Eigenschaften, die keinen Einfluss auf die Verwendung des Schutzbezuges als solchen haben.
Liegt ein physikalischer Mangel oder eine Verschlechterung im oben genannten Sinne vor, so ist der Kunde berechtigt, das Produkt auf unsere Kosten an uns zurück zu senden und ein gleiches oder das Nachfolgeprodukt zu verlangen, welches wir für ihn kostenfrei liefern werden.
Unsere mündliche oder schriftliche anwendungstechnische Beratung ist unverbindlich - auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter - und befreit den Käufer nicht von einer eigenen Prüfung unserer Produkte auf deren Eignung für die beabsichtigte Verwendung. Sollte dennoch eine Haftung unsererseits in Frage kommen, so wird nur Schadenersatz im gleichen Umfang wie bei Qualitätsmängeln geleistet.
Zahlung
Innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 2 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung sowie bis zur Einlösung der dafür hingegebenen Schecks und Wechsel unser Eigentum. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Meldorf ist Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen und gleichzeitig Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
Download
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