Die Arbeitsgruppe Ver- und Entsorgung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) macht das Bett als unmittelbare Umgebung und damit direkte Kontaktfläche des Patienten zum Gegenstand dieser im Dezember 2002 erschienenen Leitlinie.
Die DGKH streicht die Bedeutung der Aufbereitung von Patientenbetten als notwendige Maßnahme der Infektionsprävention heraus:
"Grundsätzlich hat jeder Patient Anspruch auf ein sauberes, hygienisch einwandfrei aufbereitetes und mit frischer Wäsche bezogenes Bett, von dem sich für ihn kein Infektionsrisiko durch den zuvor entlassenen Patienten ergibt (I B)"
Bei Kolonisation oder Infektion mit resistenten Keimern, zum Beispiel MRSA, ist "die Rekolonisation des Patienten nach der täglichen antiseptischen Sanierung durch das kontaminierte Bett durch Wechsel der Bettwäsche und Oberflächendesinfektion" zu verhindern.
Für die Aufbereitung von Matratzen und Lagerungshilfen wird emfohlen
Matratzen und Lagerungshilfen ohne derartige Bezüge können nicht manuell aufbereitet werden, sondern sind einem VDV-Verfahren zu unterziehen.
Sowohl benutzte als auch aufbereitete Betten sind aus Sicht der DGKH abgedecjt zu lagern und zu transportieren. Als Abdeckung können saubere Textilien oder Folien verwendet werden.
Zur Qualitätssicherung empfiehlt die DGKH eine Reihe gezielter Maßnahmen, zum Beispiel die jährliche Schulung der Mitarbeiter der zentralen oder dezentralen Bettenaufbereitung mit Dokumentation.
Sie können sich die komplette "Leitlinie: Anforderungen an die Bettenhygiene" auf der Internetseite der DGKH unter
→ Fachinformationen
→ Leitlinien im Weiß- und Gelbdruck sowie externe Leitlinien bei der AWMF
herunterladen.