- Sie sind hier:
- Startseite >
- Klinik- und Heimbereich >
- Fachwissen >
- Bettenhygiene >
- in Kliniken
DGKH - Leitlinie: Anforderungen an die Bettenhygiene (I B)
Risikobewertung - Aufbereitung - Transport und Lagerung - Qualitätssicherung
Die Arbeitsgruppe Ver- und Entsorgung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) macht das Bett als unmittelbare Umgebung und damit direkte Kontaktfläche des Patienten zum Gegenstand dieser im Dezember 2002 erschienenen Leitlinie.
Bedeutung der Aufbereitung von Patientenbetten
Die DGKH streicht die Bedeutung der Aufbereitung von Patientenbetten als notwendige Maßnahme der Infektionsprävention heraus:
- Belastung des Bettes durch Detritus und Flüssigkeiten
- Schweiß, Inkontinenz, Wundesekrete des Patienten
- bei pflegerischen und/oder therapeutischen Maßnahmen - Begünstigung der Keimvermehrung und Ansiedelung von Parasiten durch
- intensive Nutzung (bis zu 24 Stunden täglich)
- längere Verweildauer (über mehrere Tage) - Gefahr des Eindringens von an der Außenseite anhaftenden Keimen in das Matratzeninnere, wenn kein keimdichter Matratzenschutz verwendet wird
- mögliche Erregerübertragung
- bei Neubelegung eines Bettes auf den nächsten Patienten
- beim innerbetrieblichen Transport
"Grundsätzlich hat jeder Patient Anspruch auf ein sauberes, hygienisch einwandfrei aufbereitetes und mit frischer Wäsche bezogenes Bett, von dem sich für ihn kein Infektionsrisiko durch den zuvor entlassenen Patienten ergibt (I B)"
Bei Kolonisation oder Infektion mit resistenten Keimern, zum Beispiel MRSA, ist "die Rekolonisation des Patienten nach der täglichen antiseptischen Sanierung durch das kontaminierte Bett durch Wechsel der Bettwäsche und Oberflächendesinfektion" zu verhindern.
Aufbereitung von Matratzen und Lagerungshilfen
Für die Aufbereitung von Matratzen und Lagerungshilfen wird emfohlen
- sie "mit einem glatten, desinfizierbaren, flüssigkeits- und keimdichten Überzug zu versehen", der mindestens die Liege- und Seitenflächen der Matratze umfassen muss, hygienisch vorteilhafter aber ein Ganzbezug sein sollte
- die Bezüge einer Wischdesinfektion oder einem desinfizierenden Waschverfahren zu unterziehen
Matratzen und Lagerungshilfen ohne derartige Bezüge können nicht manuell aufbereitet werden, sondern sind einem VDV-Verfahren zu unterziehen.
Transport und Lagerung
Sowohl benutzte als auch aufbereitete Betten sind aus Sicht der DGKH abgedecjt zu lagern und zu transportieren. Als Abdeckung können saubere Textilien oder Folien verwendet werden.
Qualitätssicherung
Zur Qualitätssicherung empfiehlt die DGKH eine Reihe gezielter Maßnahmen, zum Beispiel die jährliche Schulung der Mitarbeiter der zentralen oder dezentralen Bettenaufbereitung mit Dokumentation.
Download
Sie können sich die komplette "Leitlinie: Anforderungen an die Bettenhygiene (I B)"
→ auf der Internetseite der DGKH unter Empfehlungen herunterladen.