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Aufbereitung unserer Matratzen

für den Klinik- und Heimbereich


Bei Einsatz unserer flüssigkeits-, bakterien- und virendichten PERLASTIC® Schutzbezüge vereinfacht sich die Aufbereitung der Matratzen deutlich. In der Regel reicht die Wischdesinfektion des Schutzbezuges.

Die unten erklärten Wäschesymbole finden Sie auch auf der Bedruckung und dem Einnähetikett unserer PERLASTIC® Schutzbezüge.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise am Ende dieser Seite.

bei normaler Verschmutzung und Patientenwechsel

Wischdesinfektion des PERLASTIC® Schutzbezuges
mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Tuch

bei grober Verschmutzung oder hochkontagiösen Erkrankungen

chemo-thermische Aufbereitung des PERLASTIC® Schutzbezuges
waschbar bis 95 °C - trocknen im Tumbler bis 120 °C - nicht mangeln

nicht erforderlich, aber möglich

thermische Aufbereitung des PERLASTIC® Schutzbezuges und des Schaumstoffkerns, zum Beispiel in der VDV-Kammer
Matratzen mit viskoelastischem Polyurethanschaum und Polyäther-Kaltschaum bis 75 °C 
Matratzen aus Polyätherschaum bis 105 °C, Material schonender bis 75 °C

bei defektem Schutzbezug

thermische Aufbereitung des Schaumstoffkerns, zum Beispiel in der VDV-Kammer
Matratzen mit viskoelastischem Polyurethanschaum und Polyäther-Kaltschaum bis 75 °C 
Matratzen aus Polyätherschaum bis 105 °C, Material schonender bis 75 °C

Der defekte Bezug ist durch einen neuen zu ersetzen und zu entsorgen (siehe MPBetreibV)!


Wichtige Hinweise

Nach Auffassung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind Matratzen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen Medizinprodukte der Klasse 1. Sie unterliegen damit den Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) und der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV):

Mitarbeiter, die Matratzen aufbereiten, sind hinsichtlich Aufbereitungsverfahren und zulässiger Desinfektionsmittel einzuweisen. Auf unserem Aufbereitungsplan können Sie die entsprechend in Ihrer Einrichtung verwendeten Desinfektions- und Waschmittel sowie die Verantwortlichen einfügen. Schon dient er als Gedächtnisstütze für Ihre Mitarbeiter.

Matratzen sind nach Zustand und Herstelldatum auszutauschen. Die MPBetreibV sieht dafür eine regelmäßige Prüfung, in der Regel als monatliche Sichtprüfung, der Matratzen auf Beschädigungen vor:

Schutzbezüge mit 

  • mechanischen Verletzungen der Polyurethan-Beschichtung
  • Schimmelpilzbefall (schwarzer, punktförmiger Lochfraß)

sind auszutauschen. Sie stellen eine Gefahr für Ihre Patienten dar!

Beschädigte Schaumstoffkerne sind ebenfalls auszutauschen. 

Es besteht keine Dokumentationspflicht.

Unabhängig davon entsprechen Matratzen, die älter als 10 Jahre sind, aus hygienischen Gründen nicht mehr den Ansprüchen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.  Wenn Sie den Reißverschluss unserer Matratzen ca. 10 cm öffnen, finden Sie Angaben zum Herstelldatum von Schaumstoffkern und Schutzbezug:

  • auf dem Seidenetikett am Schaumstoff und
  • auf dem Einnähetikett im Schutzbezug.

So erkennen Sie schnell, wie alt die jeweilige Matratze und der Schutzbezug sind.

Weitere Informationen

"Aufbereitung und Desinfektion von Polyäther Schaumstoffmatratzen bezogen mit PU-beschichteten Schutzbezüge (hier Perlastic-Rundumbezüge)"
G. Lorenzen-Fey
staatl. anerkannte Hygienefachkraft, Klinikum Itzehoe
April 2003 mit Nachtrag vom Oktober 2004