Nach Auffassung des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind Matratzen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie deren Schutzbezüge Medizinprodukte der Klasse 1 und unterliegen den entsprechenden Regelungen des Medizinproduktegesetzes (MPG).
Da es sich nicht um aktive Medizinprodukte handelt, müssen unsere Matratzen und Schutzbezüge nicht in einem Bestandsverzeichnis gemäß § 8 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) geführt werden.
Es ist kein Medizinproduktebuch zu führen, da sie nicht in Anlage 1 und 2 von § 7 MPBetreibV aufgeführt sind. Sicherheitstechnische und messtechnische Kontrolle gemäß §§ 6 und 11 MPBetreibV können ebenso entfallen.
Dennoch resultieren aus der MPBetreibV auch für Matratzen und Schutzbezüge einige Verpflichtungen für den Betreiber, also Sie als Verwender in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen:
Wir als zertifizierter Hersteller von Medizinprodukten der Klasse 1 halten uns streng an die Regelungen des MPG und unterstützen Sie dabei, die Anforderungen der MPBetreibV zu erfüllen.
Wir kennzeichnen unsere Produkte mit allen relevanten Informationen:
Schutzbezüge mit
Schaumstoffkerne mit Beschädigungen oder dunklen Verfärbungen ebenfalls.
Um unsere Kunden bei der Prozessoptimierung auf der einen und der Erhöhung der Patientensicherheit auf der anderen Seite zu unterstützen, liefern wir als einziger Anbieter unseres Produktbereiches unsere Produkte mit einem DataMatrix auf Schaumstoffkern, Schutzbezug und Versandverpackung.
Auf Anfrage stellen wir Ihnen gern Aufbereitungspläne und Schulungsmaterialien für die zuständigen Mitarbeiter vor Ort zur Verfügung.
Einen ersten Eindruck von der Aufbereitung unserer Matratzen und Schutzbezüge liefert auch unser Film "VISKOLASTIC® Antidekubitusmatratzen in der Medizinischen Hochschule Hannover".
Gern können Sie sich "Qualität nach dem Medizinproduktegesetz" auch als PDF herunterladen oder ausdrucken.
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